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Übersetzung

FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema beglaubigte Übersetzungen. 

Sind Ihrerseits doch noch Fragen offen? Dann kontaktieren Sie mich gerne!

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  • Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung: Was muss ich tun?
    1. Scannen Sie Ihre Dokumente ein oder fotografieren Sie sie ab. Lassen Sie mir die Dokumente dann per E-Mail zukommen. Achten Sie dabei unbedingt auf eine gute Qualität, da Ihre Dokumente bei einer beglaubigten Übersetzung ausgedruckt und in der Regel an die Übersetzung angeheftet werden. Das Original benötige ich in der Regel nicht, schicken Sie es mir daher bitte nicht per Post zu. 2. Sie erhalten von mir innerhalb eines Werktages (Mo–Fr) ein unverbindliches Angebot per E-Mail mit dem Gesamtpreis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit. 3. Wenn Ihnen mein Angebot zusagt, freue ich mich, Ihre schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail zu erhalten. Teilen Sie mir für den Postversand und die Rechnungslegung bitte Ihre Anschrift mit. 4. Sie erhalten die Übersetzung zum vereinbarten Liefertermin per E-Mail und bei einer beglaubigten Übersetzung im Anschluss auch per Post. Siehe hierzu auch https://www.andereworte.de/ablauf
  • Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung: Muss ich persönlich vorbeikommen?
    Nein, das ist normalerweise nicht notwendig. Sie können Ihre zu übersetzenden Urkunden und Dokumente einfach einscannen und mir dann per E-Mail zukommen lassen. Anhand des Scans kann ich meine Übersetzung anfertigen, die Sie dann von mir vorab per E-Mail und abschließend per Post erhalten.
  • Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung: Muss ich das Original einreichen?
    In den meisten Fällen ist das nicht notwendig. Ihre beglaubigte Übersetzung kann ich in der Regel mit einem gut eingescannten Dokument erstellen. Es gibt allerdings einige (seltene) Ausnahmen, in denen die beglaubigte Übersetzung fest mit einer beglaubigten Kopie oder einem Original verbunden werden muss. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei der jeweiligen Stelle, bei der die beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden muss.
  • Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
    Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da Urkunden und Dokumente unterschiedlich lang sind und der Bearbeitungsaufwand ggf. auch durch eine aufwändige Formatierung unterschiedlich lang ist. Um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können, muss ich Ihre Unterlagen gründlich sichten und die Wort- oder Zeilenanzahl ermitteln. Grundsätzlich orientiere ich mich bei beglaubigten Übersetzungen am JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Abschnitt 3, Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern.
  • Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?
    In Deutschland dürfen bestätigte Übersetzungen – im allgemeinen Sprachgebrauch „beglaubigte Übersetzungen“ – von beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Diese sind von einem Gericht in Deutschland (Landgericht oder Oberlandesgericht) dazu ermächtigt, offizielle Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten anzufertigen und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung zu bestätigen.
  • Der Übersetzer, den ich beauftragen möchte, ist nicht in meiner Stadt oder meinem Bundesland beeidigt/ermächtigt. Wird die Übersetzung trotzdem deutschlandweit anerkannt?
    Amtliche Übersetzungen sind in der Regel bundesweit gültig, sodass Sie problemlos einen Übersetzer in einer anderen Stadt oder in einem anderen Bundesland beauftragen können. Sollten Sie unsicher sein, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Behörde oder Anerkennungsstelle, bei der die beglaubigte Übersetzung einzureichen ist.
  • Woran erkenne ich, dass ein Übersetzer berechtigt ist, Übersetzungen zu beglaubigen?
    Alle in Deutschland von einem Gericht beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer werden in der Datenbank www.justiz-dolmetscher.de geführt. Die Beeidigung/Ermächtigung ist gültig, wenn unter dem Punkt „allgemein beeidigt“, „öffentlich bestellt“ oder „ermächtigt“ ein Haken gesetzt ist. Sie finden mich unter meinem Nachnamen „Mattiesch“ auf der Website www.justiz-dolmetscher.de und können so überprüfen, ob meine Ermächtigung noch gültig ist.
  • Woran erkenne ich eine beglaubigte Übersetzung?
    Amtliche Übersetzungen sind gleich durch mehrere Merkmale zu erkennen: Besteht die Übersetzung aus mehreren Blättern, so hat der Übersetzer diese zu nummerieren. Außerdem sollen die Blätter so miteinander verbunden werden, dass sie nicht ohne äußerliche sichtbare Beschädigung wieder getrennt werden können. Dies geschieht entweder dadurch, dass eine Blattecke umgeknickt und getackert wird oder die Übersetzung gelocht, geöst und ein Heftgarn verwendet wird. In der Regel wird die beglaubigte Übersetzung mit einer Kopie des vorgelegten Dokuments verbunden. Am Ende der beglaubigten Übersetzung steht ein Bestätigungsvermerk sowie der Ort und das Datum der Ausführung der Übersetzung. Die Übersetzung wird unterschrieben und gestempelt. Im Bestätigungsvermerk bestätigt der beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Bei einer Übersetzung in die Fremdsprache ist ein sinngemäßer fremdsprachiger Bestätigungsvermerk anzubringen.

Kostenloses Angebot

©2024 by Gesa Mattiesch.

Kontakt

Gesa Mattiesch

Diplom-Übersetzerin

Amselweg 4

29456 Hitzacker (Elbe)

Tel: +49 163 7256098

E-Mail: service@andereworte.de

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